Satzung, Ordnungen & Formulare
Die Satzung des BSV Rheinland e.V.
geändert am 25.04.2026
Geschäftsordnung des BSV Rheinland e.V.
Diese Ordnung regelt das Zusammenwirken zwischen den Organen des Verbandes und der angeschlossenen (Betriebs-)Sportgemeinschaften (BSGen / SGen). Sie legt Grundsätze für die Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben fest.
Gültig ab: 01.01.2022
Anlage zur Geschäftsordnung: Aufgabenbeschreibungen der Funktionäre
Diese Anlage regelt die Aufgabenverteilung und Aufgabenbeschreibungen der Mitglieder des Geschäftsführenden / Erweiterten Vorstands.
Gültig ab: 01.01.2022
Finanzordnung des BSV Rheinland e.V.
Diese Ordnung regelt die Beiträge, Aufnahmegebühren, Ordnungsgelder und Umlagen. Des Weiteren konkretisiert die Ordnung den Aufwendungsersatzanspruch (§ 670 BGB) und enthält Regelungen zu Rechtsgeschäften, Buchhaltung und Finanzen.
Gültig ab 01.01.2026
Anlage 1 zur Finanzordnung: Beitrags- und Gebührentabelle
Diese Anlage regelt die Beiträge und weiteren Gebühren.
Gültig ab: 01.01.2026
Anlage 2 zur Finanzordnung: Aufwandsentschädigung und Aufwendungsersatz
Diese Anlage regelt die Aufwandsentschädigung über Ehrenamtspauschalen und den Aufwendungsersatz sowie Zuschusszahlungen im Rahmen der Sportförderung durch den BSV Rheinland
Gültig ab: 01.01.2026
Anlage 3 zur Finanzordnung: Etatplanung
Dieses Formular bitte für die jährliche Etatplanung der Sparten nutzen und rechtzeitig beim Schatzmeister einreichen (Terminplanung gemäß Absprache in EV-Sitzung oder Info durch den Schatzmeister)
24.10.2025
Anlage 4 zur Finanzordnung: Abrechnungsformular Sparten und sonstige Aufwendungen
Dieses Formular bitte für Abrechnungen der Sparten zum Sportbetrieb sowie für sonstige Abrechnungen von Funktionsträgern nutzen und beim Schatzmeister einreichen
Stand: 30.10.2025
Anlage 5 zur Finanzordnung: Formular Reisekostenabrechnung
Dieses Formular bitte für Reisekostenabrechnungen nutzen und beim Schatzmeister einreichen
15.04.2025
Anlage 6 zur Finanzordnung: Musterformular Ehrenamtspauschale
Muster für Erklärungen zur Ehrenamtspauschale - bitte bei Einzelerklärungen individualisiertes Formular beim Schatzmeister anfordern
Gültig ab: 01.07.2025
Anlage 7 zur Finanzordnung: Sportförderung
Mit dem angehängten Antragsformular können gemeinnützige BSGen im BSV Rheinland eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Gefördert werden vorrangig Kosten für Startgelder. Ob es eine Förderung gibt und in welcher Höhe, entscheidet der Geschäftsführende Vorstand des BSV Rheinland individuell nach Antragseingang.
Gültig ab: 01.01.2026
SEPA-Mandat
Sepa-Bankeinzüge sind für den Zahlungspflichtigen ein einfaches und kostengünstiges Mittel zur Begleichung von Rechnungen ohne das Risiko einer verspäteten Zahlung. Die Rechnungsstellung erfolgt frühzeitig mit dem Hinweis auf das Belastungsdatum. Es ist also genügend Zeit zur Prüfung der Rechnung, auch für Unklarheiten vor Kontobelastung auszuräumen und für Deckung auf dem Belastungskonto zu sorgen. Gleichzeitig ist Ihnen als Zahlungspflichtiger ein Widerspruchsrecht von 8 Wochen eingeräumt. Bei nicht ausreichender Kontodeckung, so wie bei Widerspruch der
Zahlungen, werden von den Banken Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
Spartenordnung des BSV Rheinland e.V.
Die Spartenordnung regelt ergänzend zur Satzung die Organisation in den Sparten des BSV Rheinland.
Gültig ab: 01.04.2025
Ehrenordnung des BSV Rheinland e.V. (zuvor BKV Mittelrhein-West e.V.)
Ehrenordnung inklusive Ehrungsantrag
Jugendordnung der Sportjugend im BSV Rheinland e.V.
beschlossen am 25.04.2026




bsv-rheinland.de