Der BSV Rheinland
Gegen interpersonelle Gewalt im Sport
Spätestens seit 2024 beschäftigt das Thema auch den Betriebssport in NRW und sowit auch den BSVR, auch wenn es bei uns keine bekannten und angezeigten Vorfälle gibt. Seitdem sind einige Artikel zum Thema in der Sport im Betrieb nachzulesen. Warum?
- Das Thema geht uns alle an. Wer meint, dass es hier einzig um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geht, irrt! Es geht um jegliche Form von Gewalt gegen Personen jeden Alters, die sowohl psychischer als auch physischer Art sein kann.
- Die Stadt- und Kreissportbünde haben die Möglichkeit (einige haben das auch schon umgesetzt!), den Vereinen sämtliche Förderungen zu entziehen, wenn sie kein Schutzkonzept gegen interpersonelle Gewalt vorweisen können. Das gilt übrigens nicht nur für Finanzmittel, sondern z.B. auch für die Nutzung von Sportstätten!
- Darum sollten alle Vereine sich möglichst frühzeitig mit dem Thema beschäftigen und nicht warten, bis der Kreis oder Stadtsportbund eine Frist setzt. Aus Erfahrung können wir nämlich sagen, dass die Erstellung eines Schutzkonzeptes (und hier insbesondere die Risikoanalyse) gerade bei größeren Vereinen sehr aufwändig und zeitintensiv sein kann. Aber nicht erschrecken! Es gibt dazu Seminare vom BSV NRW sowie Hilfestellung und einen unterstützenden Schutzkonzept-Generator vom LSB NRW.
Das Schutzkonzept des BSVR
Der BSVR möchte natürlich mit gutem Beispiel vorangehen und seine Mitglieder auch unterstützen. Daher sollten nicht nur vor allem alle Mitarbeitenden unser Schutzkonzept lesen und sich die Unterlagen anschauen. Unsere Mitglieder können sie gerne auch als Vorlage für das eigene Konzept nutzen:



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